München - Dass der Berliner Rapper B-Tight Texte am Rande des guten Geschmacks und der Legalität verbreitet, gilt als Erkenntnis, die nicht gerade neu ist. Die Betreiber des Münchner Clubs Backstage sehen dies anders: Sie haben gegen eine Verfügung, nach der ein Konzert von B-Tight nur Besuchern, die älter als 18 Jahre sind, einen Gerichtsstreit angezettelt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, geht es um ein Konzert, das B-Tight in München im Backstage hätte spielen wollen und das von der Stadt München daraufhin mit dem "ab 18"-Siegel versehen wurde. Nachdem der Rapper aber überwiegend minderjähriges Publikum habe, so das Backstage, musste das Konzert abgesagt werden. Die Veranstaltungsagentur des Künstlers führt an, dass das Konzert in München das einzige der Tournee gewesen sei, das unter Ausschluss der Minderjährigen hätte stattfinden müssen.
Und so kam es zur Klage der Betreiber des Backstage gegen die Stadt München. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München steht demnächst an, von einer anderen Seite erhält die Argumentation der Kommune indes Rückenwind: B-Tights Album "Neger, Neger" wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien inzwischen auf den Index gesetzt, die Verfügung wird Ende des Monats veröffentlicht.